Reisebedingungen
Abmeldung/Rücktritt durch den*die Teilnehmer*in Der*die Teilnehmer*in kann jederzeit
vor Veranstaltungsbeginn von der Reise zurücktreten.
Tritt der*die Teilnehmer*in vom Vertrag zurück oder tritt er*sie die Reise nicht an, so steht
den Naturfreunden eine angemessene Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen und die Aufwendungen zu, soweit der Rücktritt nicht von den
Naturfreunden zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer
Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
Gemäß § 651 h Abs. 3 S. 2 BGB sind Umstände unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn
sie nicht in der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann
nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden
wären.
Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs zur Rücktrittserklärung in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt berechnet:
bis 60 Tage vor Reisebeginn 10%
61- 45 Tage vor Reisebeginn 25%
46 - 30 vor Reisebeginn 50%
31 - 15 Tage vor Reisebeginn 75%
ab 14 Tage vor Reisebeginn 100%